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Dokumente für Pauschalreisende

Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß 
§ 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches

Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer.

Das PDF zum Download finden Sie hier.

 

Der Sicherungsschein für verbundene Reiseleistungen gemäß den §§ 651r und 651 w
des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das PDF zum Download finden Sie hier.

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise (nach § 651c BGB)

Bei den Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alles EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Hotel "Zur Bleiche" Heinrich Michael Clausing e.K., Bleichestraße 16, 03096 Burg im Spreewald, Germany (nachfolgend "Reiseveranstalter") trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Hotel "Zur Bleiche" Heinrich Michael Clausing e.K., Bleichestraße 16, 03096 Burg im Spreewald, Germany über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Das PDF und die weiterführenden Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie hier.